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Feuer

Theorie & Praxis

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

​1. Persönliche Voraussetzungen
2. Risikofaktor Mensch
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
10. Ruhender Verkehr
11. Verhalten in besonderen Situationen
12. Lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Zusatzstoff für die verschiedenen Führerscheinklassen werden gesondert vermittelt.

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens 2 järigem Vorbesitz der niederen Klasse kein Theorie- Unterricht vorgeschrieben.

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Für die Klassen B, A1, A2 und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
•5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
•4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
•3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

​Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
•3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
•1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
•1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1,

reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

 

Ausbildungsklassen

Kl_A.png

Klasse B

Mit dem B-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

-Kraftwagen, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg haben.

- Dürfen nicht für mehr als 8 Personen exklusive Fahrer ausgelegt und gebaut sein.

- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Nicht erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre

Wissenswertes:

Sollte A1, A2 oder A nicht vorhanden sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse B die 2-jährige Probezeit. Der Autoführerschein kann auf Schaltwagen sowie auf Automatik absolviert werden. In der Regel schulen wir unsere Schüler auf Schaltwagen, jedoch wäre auch eine Automatikschulung nach Absprache möglich. Die Klassen AM und L sind eingeschlossen.

 

Klasse B96

Mit der Schlüsselzahl B96 kannst du diese Fahrzeuge fahren:

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem

Anhänger über 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination

darf mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg sein.

Voraussetzungen:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: B

Mindestalter: 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre

Wissenswertes:

B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B und wird durch eine Schulung erworben. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Keine Klassen eingeschlossen. Die Schulung kann als Einzel-, sowie als Gruppenkurs erfolgen:

Einzelschulung:

Die Ausbildung erfolgt in der Regel an einem Tag und beinhaltet den theoretischen und praktischen Teil. Die Termine sind individuell planbar.

Gruppenschulung:

Die Ausbildung erfolgt in der Regel an zwei Tagen. Tag 1 beinhaltet den theoretischen Teil, Tag 2 den praktischen Teil. Die Schulungen finden regelmäßig statt. Die nächsten Termine haben wir hier aufgelistet. Über unser Kontaktformular kann man sich direkt für den gewünschten Kurs vormerken lassen und sich dann später in einer unserer Filialen fest dafür anmelden.

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und B96, sowie innerhalb 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins der Klasse B entfällt der theoretische Teil der Ausbildung. So würde dann auch die Gruppenschulung nur an einem Tag stattfinden.

 

Klasse BE

Mit dem BE-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

-Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger dessen zulässige Gesamtmasse 3.500 kg übersteigt.

Voraussetzungen:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: B

Mindestalter: 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre

Wissenswertes:

Wird ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg mitgeführt, ist die Fahrerlaubnisklasse C1E notwendig. Keine Klassen eingeschlossen.

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

 

 

Mofa

Mit der Mofaprüfbescheinigung kannst du diese Fahrzeuge fahren:

-Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln

- mit einer von der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Ein besonderer Sitz für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren kann angebracht werden.

Voraussetzungen:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Nicht erforderlich

Mindestalter: 15 Jahre

Wissenswertes:

Für Mofa wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Benötigt werden nur ein Passbild sowie ein gültiger Reisepass, Personal- oder Kinderausweis. Keine Klassen eingeschlossen.

 

AM

Mit dem AM-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

-Zweirädrige Kleinkrafträder

- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,

- einem maximalen Hubraum von 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren,

- und einer Leistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren,

?Dreirädrige Kleinkrafträder

- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,

- einem maximalen Hubraum von 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren,

- bei anderen Verbrennungsmotoren eine maximale Nutzleistung von 4 kW,

- und einer Leistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren,

?Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,

- einem maximalen Hubraum von 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren,

-bei anderen Verbrennungsmotoren eine maximale Nutzleistung von 4 kW,

- und eine Leermasse von maximal 350 kg bei Elektromotoren ohne Masse der Batterie

Voraussetzungen:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Nicht erforderlich

Mindestalter: 16 Jahre

Wissenswertes:

Zusammenfassung der alten Klassen M und S. Keine Klassen eingeschlossen.

 

A1

Mit dem A1-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

-Krafträder

- mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³

- mit einer Motorleistung von maximal 11 kW

- und einem Leistungsgewicht von maximal 0,01 kW/kg

-dreirädrige Kraftfahrzeuge

- mit einer Leistung von maximal 15 kW

Voraussetzungen:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Nicht erforderlich

Mindestalter: 16 Jahre

Wissenswertes:

Mit dem Erwerb der Klasse A1 beginnt die 2-jährige Probezeit. Die Klasse AM ist mit eingeschlossen.

 

A2

Mit dem A2-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

-Krafträder

- mit einer Motorleistung bis zu höchstens 35 kW,

- einem Leistungsgewicht bis zu höchstens 0,2 kW/kg

Neu: Die Krafträder dürfen nicht mehr von einer Motorleistung über 70 kW abgeleitet werden!!

Voraussetzungen:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Nicht erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre

Wissenswertes:

Sollte A1 oder B nicht vorhanden sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse A2 die 2-jährige Probezeit.

Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gibt es die Möglichkeit den Stufenführerschein zu erwerben.

Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossen.

 

A

Mit dem A-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:

-Krafträder jeder Art

-Dreirädrige Kraftfahrzeuge

mit einer Motorleistung mit mehr als 15 kW

Voraussetzungen:

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Nicht erforderlich

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb, 21 Jahre bei Trikes und 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

Wissenswertes:

Sollte A1, A2 oder B nicht vorhanden sein, beginnt mit dem Erwerb der Klasse A die 2-jährige Probezeit.

Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf A gibt es die Möglichkeit den Stufenführerschein zu erwerben.

Die Klassen AM, A1 und A2 sind eingeschlossen.

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